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   OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 13 PA 145/08   

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https://dejure.org/2008,14790
OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 13 PA 145/08 (https://dejure.org/2008,14790)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.2008 - 13 PA 145/08 (https://dejure.org/2008,14790)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 13 PA 145/08 (https://dejure.org/2008,14790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 3 S. 3 Hs. 1 AufenthG; § 30 Abs. 3 AsylVfG
    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 S. 3 Hs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei einem sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Anspruch

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114; AufenthG § 23 Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2; AsylVfG § 30 Abs. 3
    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet, Anspruch, Altfallregelung, Ermessen, Soll-Vorschrift, Bindungswirkung, Ablehnungsbescheid, Ausländerbehörde

  • Judicialis

    AsylVfG § 30 Abs. 3; ; AufenthG § 10 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 S. 3 Hs. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) bei einem sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Anspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 S. 3 Hs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei einem sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Anspruch

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2007 - 2 L 173/06

    Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 13 PA 145/08
    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur ist § 10 Abs. 3 Satz 3 (1. Halbs.) AufenthG aber nur bei einem sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Anspruch anwendbar, nicht dagegen bei einer Ermessensnorm im Falle der Ermessensreduzierung auf Null und darüber hinaus auch nicht in den Fällen, in denen bei der Anwendung einer Soll-Vorschrift ein Regelfall vorliegt (OVG MV, Urt. v. 26.9.2007 - 2 L 173/06 - mit umf. N.; Bay. VGH, Urt. v. 6.3.2008 - 10 B 06.2961 - zit. n. Juris).
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 10 B 06.2961

    Zur Sperrwirkung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln bei Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 13 PA 145/08
    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur ist § 10 Abs. 3 Satz 3 (1. Halbs.) AufenthG aber nur bei einem sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Anspruch anwendbar, nicht dagegen bei einer Ermessensnorm im Falle der Ermessensreduzierung auf Null und darüber hinaus auch nicht in den Fällen, in denen bei der Anwendung einer Soll-Vorschrift ein Regelfall vorliegt (OVG MV, Urt. v. 26.9.2007 - 2 L 173/06 - mit umf. N.; Bay. VGH, Urt. v. 6.3.2008 - 10 B 06.2961 - zit. n. Juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2018 - 13 PA 12/18

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Ansprüche aufgrund einer Ermessensvorschrift führen hingegen nicht zu einem gesetzlichen Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG, und zwar auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2008, a.a.O., S. 388 f.; Senatsbeschl. v. 8.12.2008 - 13 PA 145/08 -, juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).

    Auch Regelansprüche und Ansprüche aufgrund von Sollvorschriften führen nicht zu einem gesetzlichen Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2016, a.a.O., S. 1500; Urt. v. 17.12.2015 - BVerwG 1 C 31.14 -, BVerwGE 153, 353, 358 f.; Senatsbeschl. v. 8.12.2008, a.a.O.).

    Gleiches gilt für eine etwaige Reduzierung des nach § 27 Abs. 3 Satz 2 oder § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG eröffneten Ermessens (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2008, a.a.O., S. 388 f.; Senatsbeschl. v. 8.12.2008, a.a.O., Rn. 4 jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 LA 129/17

    Gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer

    Ansprüche aufgrund einer Ermessensvorschrift führen hingegen nicht zu einem gesetzlichen Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG, und zwar auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2008, a.a.O., S. 388 f.; Senatsbeschl. v. 8.12.2008 - 13 PA 145/08 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).

    Auch Regelansprüche und Ansprüche aufgrund von Sollvorschriften führen nicht zu einem gesetzlichen Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2016, a.a.O., S. 1500; Urt. v. 17.12.2015 - BVerwG 1 C 31.14 -, BVerwGE 153, 353, 358 f.; Senatsbeschl. v. 8.12.2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 13 PA 97/19

    Entgegenstehen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu

    AufenthG, und zwar auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2008, a.a.O., S. 388 f., juris Rn. 22 f.; Senatsbeschl. v. 8.12.2008 - 13 PA 145/08 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).

    AufenthG nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2016, a.a.O., S. 1500, juris Rn. 21; Urt. v. 17.12.2015 - BVerwG 1 C 31.14 -, BVerwGE 153, 353, 358 f., juris Rn. 20 f.; Senatsbeschl. v. 8.12.2008, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 22.04.2009 - 11 A 389/08

    Vaterschaftsanerkennung; unzutreffend; unanfechtbar; Aufenthaltserlaubnis;

    Denn einem minderjährigen deutschen Kind ist es nicht zuzumuten, das Bundesgebiet zu verlassen und seinen Aufenthalt im Ausland zu nehmen, um mit seinen Eltern zusammenleben zu können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 a.a.O. m.w.N.).

    Darüber hinaus entspricht es ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 13 PA 145/08 - ; Beschluss vom 13. Februar 2009 - 9 ME 368/08 - jeweils zu § 104 a AufenthG), dass - wie der Gegenschluss aus dem 2. Halbsatz des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG ergibt - § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auch bei Soll-Ansprüchen zur Anwendung kommt.

  • VG Oldenburg, 27.05.2009 - 11 A 3408/07

    Asylantrag; offensichtlich; unbegründet; Aufenthaltssperre; Altfall;

    Darüber hinaus entspricht es ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 13 PA 145/08 - juris; Beschluss vom 13. Februar 2009 - 9 ME 368/08 - jeweils zu § 104 a AufenthG), dass - wie der Gegenschluss aus dem zweiten Halbsatz des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG ergibt - § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auch bei Sollansprüchen zur Anwendung kommt.
  • VG Hannover, 23.02.2010 - 4 A 4067/08

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Vaterschaft, deutsches Kind,

    Offen bleiben kann, ob Regelansprüche oder Ansprüche aufgrund von Sollvorschriften die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 AufenthG überwinden (dies verneinen etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.12.2008, - 13 PA 145/08 - BayVGH, Beschluss vom 15.01.2009, - 19 C 08.2281 -).
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